Fragen an den Marktgemeinderat

Sehr geehrte Marktgemeinderäte,
wir möchten Ihnen als Bürgervertreter für die am Dienstag, den 24. April 2018 angesetzte Gemeinderatssitzung folgende Fragen vorlegen, verbunden mit der Bitte diese – sofern möglich – in der Aussprache zu stellen. Wir haben diese Themenfelder gemeinsam erarbeitet und sehen eine Beschlussfassung – egal welche – sehr kritisch, wenn diese Punkte im Vorfeld nicht ausreichend geklärt werden können. Nachfolgend der Fragenkatalog:
1. Wie steht der Gemeinderat zur Aussage von Frau Mück, den besten Lärmschutz zu realisieren – unabhängig von den Kosten – zur Not auch aus finanziellen Mitteln der Gemeinde?
2. Haben die Marktgemeinderäte die vorläufigen Pläne vom Bauamt bzw. weitere Unterlagen im Vorfeld der Sitzung erhalten, für eine fundierte Willensbildung zur Abstimmung?
3. Warum wird ein Gemeindebeschluss ohne ein Vorliegen des abschließenden Umweltgutachtens gefasst?
4. Warum wird das Verkehrsgutachten nicht abgewartet ?
5. Welche sind die „Zwangspunkte“ zur Fixierung der Trasse?
6. Gibt es ein (exaktes) Lärmgutachten der zu erwartenden Verlärmung der betroffenen Siedlungen?
7. Ist dem Marktgemeinderat bewusst, dass die Lärmschutzkosten nicht variantenabhängig, sondern pauschal angesetzt sind?
8. Warum wird sich nicht an damalige schriftliche Zusagen der Marktgemeinde Eckental an Käufer der Grundstücke „Theodor-Heuss-Str.“ gehalten, die Trasse mindestens in einer Entfernung von ca. 350 Metern
    Abstand zu führen?
9. Warum ist gegenüber den Käufern der Grundstücke Dr.-Rolf-Filler-Straße seitens der Gemeindeverwaltung vor dem Kauf mündlich wiederholt worden, die Trasse werde in einem erheblich weiteren
    Abstand als jetzt geplant geführt?
Wir möchten in dem Zusammenhang der gestellten Fragen nochmals betonen, dass es bei den Anfragen um eine lösungsorientierte Debatte geht und wir nicht die Verhinderung der Planung oder der Baumaßnahmen anstreben. Dennoch halten wir einen „Blanco-Scheck“ mit einem weit gefassten, unkritischen Ratsbeschluss an das Bauamt für problematisch, da diese Entscheidung Folgen für das weitere Mitspracherecht der Gemeinde in Sachen Lärmschutz haben kann.
Wir bedanken uns schon jetzt für die Aufnahme unserer Gedanken und Hintergrundfragen in eine sachliche Diskussion.
Ihre Interessengemeinschaft zur B2-Umgehung Forth
aus Anwohnern und Betroffenen der Dr.-Rolf-Filler-Str. / Goethestraße / Theodor-Heuss-Straße
Namentlich und Stellvertretend
Fam. Berger
Fam. Heim
Fam. Wahler
Fam. Plettke
Fam. Schmid
Fam. Bußmann
Fam. Knodel
Fam. Meyer
Fam. Reuters
Fam. Stollberg
Fam. Tamm