Votum der Marktgemeinderäte

Heute am 24.04.2018 wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates Eckental das Votum für die Zustimmung der B2 Umgehung Forth (in der Variante 3) per Beschluss durch die Gemeinderäte gestimmt.

Zudem wurden zwei weitere Beschluss-Anträge behandelt

  1. Der Antrag der Grünen-Fraktion, welcher konkrete Prüfaufträge zum Lärm- und Landschaftsschutz enthielt.
  2. Die Beschlussvorlage der Verwaltung, zusätzlich zur Variantenfestlegung, das Schutzgut „Mensch“ mehr in den Fokus der Planungen zu rücken.

Der Wortlaut der Beschlüsse wird nachgetragen, sobald dieser von Seiten der Gemeinde veröffentlicht wurde. Der Antrag der Grünen wurde abgelehnt, der Antrag der Verwaltung wurde mit großere Mehrheit angenommen.

Vorläufiges Statement der Interessengemeinschaft zu den Beschlüssen:

  1. Wir begrüßen, dass Gemeinderäte der meisten Fraktionen mehr oder weniger kritische Fragen an die anwesenden Vertreter des Bauamtes gestellt haben und somit die Sorgen der Anwohner artikuliert haben.
  2. Wir begrüßen, dass die Beschlussvorlage der Gemeinde grundsätzlich Einwände und Kritikpunkte der IG aufgenommen hat.

Kritik:

  1. Der weitergehende Beschlussantrag der Grünen wurde abgelehnt, obwohl hier deutlich konkretere und ganzheitliche Ansätze enthalten waren.
  2. Der Beschluss der Verwaltung, sowie die Verlagerungswünsche der Trasse im Bereich des Eckenbergs / Kreuzung ERH 9 enthält keine konkreten Lösungswünsche für die gesamte Trasse. Wir möchten an dieser Stelle deutlich machen, dass ALLE betroffenen Anwohner im GESAMTEN Verlauf des Neubaus von Schutzmaßnahmen wie Erdwällen, Lärmschutzwänden, Einschneidungen und Wegführung der Trasse profitieren müssen. Eine punktuelle Entlasstung durch „Stückwerk“ oder einzelne „Entschärfungen“ sind nicht ausreichend. Diese Punkte werden im Beschluss nicht deutlich herausgestellt.
  3. Die Vertreter des staatlichen Bauamtes haben gegenüber den Nachfragen der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin sehr deutlich gemacht, dass Lärmschutz lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bedeutet. Konkrete Zusagen oder Möglichkeiten für die Gemeinde diese ggf. durch eigene Bemühungen zu verbessern wurden nicht genannt bzw. sind im Verfahren nicht vorgesehen. Die Gemeinde hat keine rechtliche Handhabe.

Fazit:

Die IG sieht die Notwendigkeit eine breitere Öffentlichkeit proaktiv zu informieren und an den künftigen Aktionen zu beteiligen. Diese müssen sowohl individuell als auch koordiniert an die Gemeinde, das staatliche Bauamt und übergeordnete Stellen, sowie die überregionale Politk und Presse erfolgen.

Eine „Insellösung“ mit einzelnen Entschärfungen ist nicht ausreichend. Alle Anwohner müssen von einer ganzheitlichen und durchgängigen Lärmschutzlösung profitieren.

Der Zeitpunkt um Druck aufzubauen und Entscheidungsprozesse im Gemeinwohl zu beeinflussen ist jetzt, da zum momentanen Zeitpunkt der Planungsprozess noch ausreichend offen ist. Ohne weitere Maßnahmen, werden wir aber definitiv nur eine „Minimal-Lösung“ bekommen, die keinen zufriedenstellen kann und wird!

Hierzu auch der aktuelle Bericht der Pegnitz-Zeitung

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Sowie die passende Bericht-Erstattung im Wochenblatt, Novum Verlag – Link zur Online Ausgabe