aktueller Planungsstand nach der Informationsveranstaltung des staatlichen Bauamtes im Juli 2019

Nachfolgend möchten wir die Informationen zum aktuellen Planungsstand des staatlichen Bauamtes auch nochmal auf unserer Website für Sie zusammen stellen. Unsere Stellungnahme zu den Problempunkten bzw. offenen Fragen finden Sie im Beitrag davor

Nachfolgend noch eine Klarstellung der Gemeinderatsfraktion „Bündnis 90 – Die Grünen“ – in der Präsentation wird die Einstimmigkeit des Gemeinderatsbeschlusses zur B2 Umgehung hervorgehoben. Allerdings wurden im Gemeinderat über insgesamt drei Punkte abgestimmt. Die zitierte Einstimmigkeit lag aber nur beim ersten Punkt vor. Hier der entsprechende Protokollauszug:

Stellungnahme der BI zum aktuellen Planungsstand

B2 Umgehung Forth – noch viele offene Fragen!

Nachfolgend nimmt die BI „Lärmschutz für ganz Forth“ e.V. Stellung zum aktuellen Planungsstand der B2-Umgehung – vorgetragen durch das staatliche Bauamt am Donnerstag, den 04.07.2019. Die BI begrüßt die Infoveranstaltung, die lediglich einen Zwischenstand abbilden konnte. Viele Gutachten fehlen noch, insbesondere zum Lärmschutz.

Um Wiederholungen zu vermeiden gehen wir nachfolgend nur auf einzelne Aspekte der Planung ein, ohne diese in allen Details wieder zugeben. Informationen zum Planungsstand finden sich in der Berichterstattung im Wochenblatt, der Webseite der Gemeinde Eckental, sowie auf unserer Webseite www.b2forth.de.

Der aktuell geplante Trassenverlauf rückt nur in Teilbereichen von der Wohnbebauung weiter ab und wird nur teilweise eingeschnitten. Dies ist prinzipiell zu begrüßen, hat jedoch zur Folge, dass der Bau eines Lärmschutzes (z.B. Aufschüttung) nicht mehr zum Pflichtenkatalog des staatlichen Bauamtes gehört. Aus unserer Sicht ist jedoch die Aufschüttung, wie vom Bauamt in der jetzigen konkreten Planung berücksichtigt, die mindestens notwendige Lärmschutzmaßnahme für weite Teile der Streckenführung. Aufgrund dieses Sichtschutzes würde auch die gesamte Trasse besser in die Landschaft integriert werden.

Zusätzlich fordern wir über das gesetzliche Mindestmaß hinaus die Sicherstellung des Lärmschutzes entlang des gesamten Streckenverlaufs durch zum Beispiel Flüsterasphalt, Einhausung, tieferer Geländeeinschnitt, Geschwindigkeitsbegrenzung, weitere Entfernung von der Bebauung, Lärmschutzmauer. Hier sehen wir die Gemeinde in der Pflicht die Realisierung einer sinnvollen Maßnahme verbindlich zuzusichern.
Von unserer Seite appellieren wir an alle Beteiligten (Gemeinde, Bauamt und betroffene Grundstücksbesitzer) sich einvernehmlich zu einigen.

Eine weitere Forderung unserer BI neben der Trassengestaltung ist eine drastische Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Ortskern mit effektiven Maßnahmen, wie durchgängige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h, bauliche Verengung der Hauptstraße, zusätzliche Begrünung und Gestaltung des Ortskerns mit den parallel zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Hier ist die Gemeindeverwaltung gefragt, verbindliche Ziele und Maßnahmen bereits jetzt zu planen und zu beschließen! Nur wenn die Ortsdurchfahrt ausreichend unattraktiv gestaltet wird, können überhaupt die Vorteile, welche die Umgehungsstrecke bringen soll zum Tragen kommen.

Wir rufen deshalb alle betroffenen Anwohner auf, auch die Anlieger der Hauptstraße,
sich unserer BI „Lärmschutz für ganz Forth“ e.V. anzuschließen.

Das Projekt B2 Umgehung Forth braucht weiterhin eine kritische und enge Begleitung durch engagierte Bürger, damit im Ergebnis eine tragfähige Lösung für ganz Forth erreicht werden kann!