Flyer-Aktion: Bürgerbeteiligung – Jetzt!

Es ist uns ein Anliegen, möglichst viele Anwohner und Bürger Eckentals zu informieren und für ein Mitwirken zu gewinnen. Daher verteilen wir derzeit Flyer unter der Überschrift „Bürgerbeteiligung – Jetzt!“. In den bisherigen Gesprächen mit der Gemeinde, sowie den offiziellen Aussagen von seitens der Baubehörde (staatliches Bauamt) war deutlich zu hören, dass ohne Druck und entsprechend klare Forderungen an die übergeordneten Stellen und Politiker über unsere Köpfe hinweg entschieden wird.

Das kann in keinem Fall im Interesse der Bürger sein – daher beteiligen Sie sich bitte an der Diskussion, unseren Veranstaltungen, lassen Sie sich in unseren Emailverteiler aufnehmen und schreiben Sie Ihre Meinung an unsere Kreistags- und Bundestagsabgeordneten, sowie das staatliche Bauamt Nürnberg,

Votum der Marktgemeinderäte

Heute am 24.04.2018 wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates Eckental das Votum für die Zustimmung der B2 Umgehung Forth (in der Variante 3) per Beschluss durch die Gemeinderäte gestimmt.

Zudem wurden zwei weitere Beschluss-Anträge behandelt

  1. Der Antrag der Grünen-Fraktion, welcher konkrete Prüfaufträge zum Lärm- und Landschaftsschutz enthielt.
  2. Die Beschlussvorlage der Verwaltung, zusätzlich zur Variantenfestlegung, das Schutzgut „Mensch“ mehr in den Fokus der Planungen zu rücken.

Der Wortlaut der Beschlüsse wird nachgetragen, sobald dieser von Seiten der Gemeinde veröffentlicht wurde. Der Antrag der Grünen wurde abgelehnt, der Antrag der Verwaltung wurde mit großere Mehrheit angenommen.

Vorläufiges Statement der Interessengemeinschaft zu den Beschlüssen:

  1. Wir begrüßen, dass Gemeinderäte der meisten Fraktionen mehr oder weniger kritische Fragen an die anwesenden Vertreter des Bauamtes gestellt haben und somit die Sorgen der Anwohner artikuliert haben.
  2. Wir begrüßen, dass die Beschlussvorlage der Gemeinde grundsätzlich Einwände und Kritikpunkte der IG aufgenommen hat.

Kritik:

  1. Der weitergehende Beschlussantrag der Grünen wurde abgelehnt, obwohl hier deutlich konkretere und ganzheitliche Ansätze enthalten waren.
  2. Der Beschluss der Verwaltung, sowie die Verlagerungswünsche der Trasse im Bereich des Eckenbergs / Kreuzung ERH 9 enthält keine konkreten Lösungswünsche für die gesamte Trasse. Wir möchten an dieser Stelle deutlich machen, dass ALLE betroffenen Anwohner im GESAMTEN Verlauf des Neubaus von Schutzmaßnahmen wie Erdwällen, Lärmschutzwänden, Einschneidungen und Wegführung der Trasse profitieren müssen. Eine punktuelle Entlasstung durch „Stückwerk“ oder einzelne „Entschärfungen“ sind nicht ausreichend. Diese Punkte werden im Beschluss nicht deutlich herausgestellt.
  3. Die Vertreter des staatlichen Bauamtes haben gegenüber den Nachfragen der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin sehr deutlich gemacht, dass Lärmschutz lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bedeutet. Konkrete Zusagen oder Möglichkeiten für die Gemeinde diese ggf. durch eigene Bemühungen zu verbessern wurden nicht genannt bzw. sind im Verfahren nicht vorgesehen. Die Gemeinde hat keine rechtliche Handhabe.

Fazit:

Die IG sieht die Notwendigkeit eine breitere Öffentlichkeit proaktiv zu informieren und an den künftigen Aktionen zu beteiligen. Diese müssen sowohl individuell als auch koordiniert an die Gemeinde, das staatliche Bauamt und übergeordnete Stellen, sowie die überregionale Politk und Presse erfolgen.

Eine „Insellösung“ mit einzelnen Entschärfungen ist nicht ausreichend. Alle Anwohner müssen von einer ganzheitlichen und durchgängigen Lärmschutzlösung profitieren.

Der Zeitpunkt um Druck aufzubauen und Entscheidungsprozesse im Gemeinwohl zu beeinflussen ist jetzt, da zum momentanen Zeitpunkt der Planungsprozess noch ausreichend offen ist. Ohne weitere Maßnahmen, werden wir aber definitiv nur eine „Minimal-Lösung“ bekommen, die keinen zufriedenstellen kann und wird!

Hierzu auch der aktuelle Bericht der Pegnitz-Zeitung

IMG_4487

Sowie die passende Bericht-Erstattung im Wochenblatt, Novum Verlag – Link zur Online Ausgabe

 

Gemeinderats-Sitzung 24.04.2018

Ein wichtiger Bestandteil der sog. „Bürgerbeteiligung“ durch das staatliche Bauamt ist das Votum der Gemeinde in Form eines Gemeinderatsbeschlusses – hier können dem Bauamt wichtige Punkte zur weiteren Planung mit auf den Weg gegeben werden.

Bitte kommt um 18:00 Uhr zum Rathaus – ohne Protest – aber um gegenüber dem Gemeinderat unsere Entschlossenheit zu demonstrieren!

Die IG fordert, dass der Lärmschutz und die Trassenführung klar benannt und nicht einfach „durchgewunken“ werden.

Hierzu werden die Grünen folgenden sachlichen und aus unserer Sicht vernüftigen Antrag stellen, der hier nachgelesen werden kann! Diesen unterstützen wir ausdrücklich:

Antrag_Variante3

Auf der Folie des Bauamtes aus der Präsentation der Bürgerversammlung ist eine sehr grob vereinfachte Darstellung des „Lärmkoridors“ der geplanten Variante erkennbar, die alle Anwohner alarmieren sollte:

Laerm2

Wichtig: es handelt sich dabei nicht um eine „echtes“ Schallausbreitungsgutachten, sondern lediglich um die Mindestabstände ohne Berücksichtigung der Topgraphie!

Fragen an den Marktgemeinderat

Sehr geehrte Marktgemeinderäte,
wir möchten Ihnen als Bürgervertreter für die am Dienstag, den 24. April 2018 angesetzte Gemeinderatssitzung folgende Fragen vorlegen, verbunden mit der Bitte diese – sofern möglich – in der Aussprache zu stellen. Wir haben diese Themenfelder gemeinsam erarbeitet und sehen eine Beschlussfassung – egal welche – sehr kritisch, wenn diese Punkte im Vorfeld nicht ausreichend geklärt werden können. Nachfolgend der Fragenkatalog:
1. Wie steht der Gemeinderat zur Aussage von Frau Mück, den besten Lärmschutz zu realisieren – unabhängig von den Kosten – zur Not auch aus finanziellen Mitteln der Gemeinde?
2. Haben die Marktgemeinderäte die vorläufigen Pläne vom Bauamt bzw. weitere Unterlagen im Vorfeld der Sitzung erhalten, für eine fundierte Willensbildung zur Abstimmung?
3. Warum wird ein Gemeindebeschluss ohne ein Vorliegen des abschließenden Umweltgutachtens gefasst?
4. Warum wird das Verkehrsgutachten nicht abgewartet ?
5. Welche sind die „Zwangspunkte“ zur Fixierung der Trasse?
6. Gibt es ein (exaktes) Lärmgutachten der zu erwartenden Verlärmung der betroffenen Siedlungen?
7. Ist dem Marktgemeinderat bewusst, dass die Lärmschutzkosten nicht variantenabhängig, sondern pauschal angesetzt sind?
8. Warum wird sich nicht an damalige schriftliche Zusagen der Marktgemeinde Eckental an Käufer der Grundstücke „Theodor-Heuss-Str.“ gehalten, die Trasse mindestens in einer Entfernung von ca. 350 Metern
    Abstand zu führen?
9. Warum ist gegenüber den Käufern der Grundstücke Dr.-Rolf-Filler-Straße seitens der Gemeindeverwaltung vor dem Kauf mündlich wiederholt worden, die Trasse werde in einem erheblich weiteren
    Abstand als jetzt geplant geführt?
Wir möchten in dem Zusammenhang der gestellten Fragen nochmals betonen, dass es bei den Anfragen um eine lösungsorientierte Debatte geht und wir nicht die Verhinderung der Planung oder der Baumaßnahmen anstreben. Dennoch halten wir einen „Blanco-Scheck“ mit einem weit gefassten, unkritischen Ratsbeschluss an das Bauamt für problematisch, da diese Entscheidung Folgen für das weitere Mitspracherecht der Gemeinde in Sachen Lärmschutz haben kann.
Wir bedanken uns schon jetzt für die Aufnahme unserer Gedanken und Hintergrundfragen in eine sachliche Diskussion.
Ihre Interessengemeinschaft zur B2-Umgehung Forth
aus Anwohnern und Betroffenen der Dr.-Rolf-Filler-Str. / Goethestraße / Theodor-Heuss-Straße
Namentlich und Stellvertretend
Fam. Berger
Fam. Heim
Fam. Wahler
Fam. Plettke
Fam. Schmid
Fam. Bußmann
Fam. Knodel
Fam. Meyer
Fam. Reuters
Fam. Stollberg
Fam. Tamm

 

Trassenbegehung am Eckenberg

Am Freitag, den 20.04.2018 haben sich die Anwohner zu einer relativ kurzfristigen „Trassenbegehung“ am Eckenberg oberhalb der Dr.-Rolf-Filler-Straße getroffen. Das Treffen wurde organisiert, da auf der Bürgerversammlung am Montag bereits eine Gemeinderatssitzung mit Beschlussfassung zur Festlegung des Trassenkoridors schon am kommenden Dienstag angesetzt ist.

Zu diesem spontanen Treffen konnten kurzfristig einige Marktgemeinderäte der Fraktionen SPD, CSU, FW, Grünen sowie die Bürgermeisterin Frau Dölle hinzu kommen. Auch die Presse zeigte sich an diesem Termin interessiert – eine Berichterstattung in den lokalen Medien dürfte folgen.

Inhaltlich ging es um die Frage, auf welcher Grundlage die Gemeinderäte über die Festlegung der Trasse entscheiden wollen. Das dafür zugrunde liegende Umweltgutachten ist offiziell noch gar nicht fertig gestellt. Zudem ist unklar, ob und vor allem in welchen Rahmen die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen in dem Varianten-Vergleich einkalkuliert sind.

Sprecher der Anwohner haben klar gemacht, dass eine ganzheitliche Lösung gefunden werden muss – die Erwartung an die Gemeinderäte bzw. der Gemeindeverwaltung als Vertreter der Bürger ist formuliert – keine Umgehungsplanung ohne Berücksichtigung des Faktor Mensch!

Frau Dölle sicherte zu, sich gegenüber dem staatlichen Bauamt auch für die Belange der betroffenen Anwohner einzusetzen, verwies aber auch auf desen umfassende Zuständigkeit im Planungsverfahren.

Kurz nach dem Treffen wurde bekannt, dass der Umweltausschuß des Gemeinderats vor der allgemeinen Ratssitzung zu einer 30 Minuten dauernden Sondersitzung am Dienstag zusammen kommt.

Presse-Reaktionen:

pegnitz-zeitung-laerm

Quelle: Pegnitz-Zeitung, Samstag/Sonntag 21. und 22. April 2018 / Lokales

Berichterstattung NOVUM Verlag (Wochenblatt Eckental)

inh20180423-b2-gr

Quelle: NOVUM Verlag, wochenblatt-online – www.wochenblatt.novum.de – Dienstag, 24. April 2018

 

Bürgerversammlung mit Bauamt Nürnberg am 16.04.2018

Am Montag, den 16.04.18 wurden durch das Bauamt Nürnberg – zuständig für Bundesbauvorhanden in den Ländern (Bundesstraße) – die Vorplanungen vorgestellt.

Ein ausführlicher Bericht hierzu wurde im Wochenblatt Online gestellt: hier 
 
Die Gegenüberstellung der möglichen Trassenführungen wurde erläutert und im Ergebnis die Variante 3d als bevorzugt dargestellt. Diese Variante wird dem Marktgemeinderat zur Abstimmung am Dienstag, den 24.04.2018 vorgelegt. Aufgrund eines Gemeinderats-beschlusses würde das staatliche Bauamt dann mit der Detailplanung beginnen. Damit wäre dann die erste konkrete Festlegung getroffen.
inh20180417-umgehung2-gr